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Urlaubssemester

Im Einzelfall ist es möglich, das Weiterbildende Studium für Seniorinnen und Senioren zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen (Urlaubssemester). Allerdings sollten Sie bei der Entscheidung für ein Urlaubssemester beachten, dass Sie währenddessen keine Scheine erwerben können. Diese gilt es dann in den folgenden Semestern nachzuholen.

Bitte stimmen Sie das Urlaubssemester immer zuvor mit der (Stellvertretenden) Leitung des Weiterbildenden Studiums ab, da eine Beurlaubung mit einem deutlich erhöhten administrativen Aufwand verbunden ist.

Sie werden nach Ablauf des Urlaubssemesters vom Zentrum für Hochschulbildung unaufgefordert angeschrieben und können sich dann mit Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden.

 

 

Abmeldung vom Studium

Eine endgültige Abmeldung vom Studium erfolgt per E-Mail mit dem Betreff „Abmeldung“ formlos an folgende Adresse: